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Düsseldorf am 14. September

Urteil zu Totenkopf-Tattoo Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute zugunsten eines Bewerbers geurteilt, der in den Polizeivollzugsdienst wollte, aber wegen eines Totenkopf-Tattoos nicht genommen wurde. Aus dem Tattoo alleine könne keine gewaltverherrlichende Einstellung abgeleitet werden, sagte das Gericht.

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

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