Düsseldorf am 28. Mai
Gericht bestätigt Verbote Der Eilantrag eines Düsseldorfers gegen das Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt und auf der Rheinuferpromenade ist am Freitag (28. Mai) vor dem Landgericht gescheitert. Die Verbote in den Abend- und Nachtstunden seien erforderlich und angemessen, sagte das Gericht.
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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