Dienstag, 02. Juli 2024
 
+ Gericht verbietet AfD-Ehepaar Waffenbesitz + CDU-Chef Thomas Jarzombek braucht einen Plan B + Versteigerung von Kunst zugunsten des Regenbogenlands +
 
  
Guten Morgen ,

dieses Urteil, das jetzt von der 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf veröffentlicht wurde, wird AfD-Mitgliedern gar nicht gefallen. Es geht nämlich um die verweigerte Erlaubnis, unter bestimmten Umständen Waffen haben zu dürfen.

Ein Ehepaar, beide in der AfD, hatte dagegen geklagt, seine Waffenbesitzkarten abgeben zu müssen und damit auch die darin eingetragenen Waffen. Das Gericht jedoch bestätigte den Widerruf der Erlabunis und begründet sein Urteil so: „Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt – unabhängig von deren politischer Ausrichtung – regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder.“ Laienhaft ausgedrückt: Wer Mitglied in der AfD oder einer anderen extremen Partei ist, dem sollte es nicht erlaubt sein, Waffen zu besitzen.

Im konkreten Fall dürfte es sich entweder um Jäger oder Sportschützen handeln. Die bekommen nach entsprechender Überprüfung (unter anderem des Strafregisters) eine so genannte Waffenbesitzkarte. Sie umfasst das Recht, Kurz- oder Langwaffen (also Pistolen, Revolver, Gewehre oder Flinten) haben zu dürfen. Das heißt aber nicht, dass sie sie immer bei sich haben können – dafür braucht es einen Waffenschein. Den zu bekommen, ist extrem schwer, eine konkrete Gefährdungslage muss nachgewiesen werden.

Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.

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