Gericht: Bürgerbegehren gegen Kirchentags-Zuschuss kann starten
Auch Moses – siehe Foto – wird beim Bürgerbegehren dabei sein: Die Figur, die der Wagenbauer des Rosenmontagszugs, Jacques Tilly, schuf, guckt sehr grimmig. Zu seinen Zehn Geboten verkündet er nun ein elftes: „Du sollst Deinen Kirchentag selbst bezahlen!“
Das ist, kurz und bündig, eine Forderung der Initiative „Düsseldorfer Aufklärungsdienst“ (DA). Sie sieht sich als über-konfessionell und lehnt es grundsätzlich ab, Steuergelder für solche Treffen auszugeben. Dass der Stadtrat das inzwischen anders entschieden hat, will sie nicht hinnehmen und bereitet ein Bürgerbegehren vor, das diesen Ratsbeschluss am Ende im Rahmen eines Bürgerentscheids kippen könnte.
Der Weg dahin war jedoch nicht leicht, weil die Stadt – so DA – sich nicht kooperativ zeigte und bisher die nötigen Zahlen (Ausgaben, Einnahmen) nicht in der juristisch korrekten Form vorlegte. Aber das hat sich nun geändert: Vor dem Verwaltungsgericht einigten sich die beiden Parteien, also DA und Stadt, auf einen Vergleich. Der sieht vor, dass DA mit Frist 29. September, 24 Uhr, eine Auflistung der kalkulierten Kosten und Einnahmen bekommen soll. Dieses Zahlenwerk braucht DA, um nun zu versuchen, die erforderliche Zahl an Unterschriften für einen Bürgerentscheid einzusammeln.
Der Anlass für den Streit
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
Unser Journalismus ist werbefrei und unabhängig, deshalb können wir ihn nicht kostenlos anbieten. Sichern Sie sich unbegrenzten Zugang mit unserem Start-Abo: die ersten sechs Monate für insgesamt 1 Euro. Danach kostet das Abo 8 Euro monatlich. Es ist jederzeit kündbar. Alternativ können Sie unsere Artikel auch einzeln kaufen.
Schon Mitglied, Freundin/Freund oder Förderin/Förderer?