Gesundheitsamt: Ex-Chef klagt gegen die Kündigung

Nach der Freistellung des bisherigen Leiters Klaus Göbels steht die Stadt eigentlich vor dem Problem, dieser Behörde eine neue Spitze geben zu müssen, aber nun wehrt er sich. Will man eine Hängepartie vermeiden, muss eine schnelle Einigung her.
Veröffentlicht am 1. Oktober 2021
Gesundheitsamt DŸsseldorf
Das Düsseldorfer Gesundheitsamt: Um seinen Chef gibt es seit Wochen Streit. Foto: Andreas Endermann

Der Streit um den Chef des Gesundheitsamtes, Klaus Göbels, geht in die nächste Runde. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. September mit den Stimmen von CDU und Grünen die Kündigung des Mediziners beschlossen, einen Tag später wurde sie ihm zugestellt. Beurlaubt ist er seit Juli. Am Donnerstag ist seine Klage gegen die Kündigung an das zuständige Gericht rausgegangen. Sie wird kommende Woche bei der Stadt eintreffen.

Kurz zusammengefasst der gesamte Fall: Er soll gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen haben, als er für seine Frau (ebenfalls Ärztin) ärztliche Notdienste in der Verantwortung der Behörde übernommen hat. Damit hat er nach Einschätzung der Stadt gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen, die Abrechnung dieser Notdienste sei daher nicht rechtens gewesen. Deswegen läuft ein Betrugs-Ermittlungsverfahren gegen beide bei der Staatsanwaltschaft. Zudem hat er zwei Abmahnungen erhalten.

Durch die nun drohende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung verschärfen sich die Probleme. Denn das Gesundheitsamt ist derzeit bestenfalls kommissarisch geleitet, im Grunde aber kopflos, denn an der Spitze fehlt medizinische Kompetenz und ein Ansprechpartner für Düsseldorfer und andere Kliniken im Umland. Außer Göbels ist auch sein Stellvertreter (allerdings aus Altersgründen) ausgeschieden, die Leiterin der inneren Verwaltung der Behörde ist ebenfalls nicht mehr am Platz. Ob sie zurückkehrt, ist derzeit offen.

Selbst ohne Klage müsste die Stadt sich an die Kündigungsfrist halten, die bis Februar 2022 läuft. Durch die Klage wird sich dieser Zeitraum verlängern. Die Folge: Während dieser Zeit kann die Stelle nicht neu besetzt werden, weil sie – juristisch gesehen – nicht frei ist. Als Folge seiner Klage gegen die Kündigung könnte man Göbels bei der Stadt theoretisch eine andere Stelle anbieten, die aber seinem bisherigen Status und Gehalt zu entsprechen hätte. Also müsste er woanders Amtsleiter werden.

Es gilt als sicher, dass der Arbeitsrechtler, den Göbels gewiss eingeschaltet hat, ein solches Angebot prüfen würde, ob es den Anforderungen entspricht. Bestehen daran Zweifel, würde er es ablehnen. Unklar ist auch, ob die Stadt ein solches Angebot machen kann und will. Infragekommende Jobs sind rar und zudem alle besetzt. Eine neue Stelle zu schaffen wäre denkbar, ist aber unwahrscheinlich, da man sich nicht gerade im Frieden trennt. Vermutlich würde Göbels kein Interesse an einer solchen Lösung haben.

Bleibt also nur die außergerichtliche Einigung zwischen der Stadt und ihrem früheren Gesundheitsamts-Chef. Will man eine über etliche Monate laufende Hängepartie beenden und möglichst schnell wieder zu normalen Abläufen in der Behörde kommen, wird es – das ist so üblich – bald Gespräche zwischen den Anwälten geben. Göbels‘ Anwalt und auch er selbst werden sich dem vermutlich nicht widersetzen, falls das Angebot der Stadt attraktiv ist. Also finanziell reizvoll.

Dann tritt ein, was etliche Politiker bereits im Vorfeld der Kündigung erwartet hatten: Es wird teuer. Denn der Mann war zwölf Jahre als Amtsleiter tätig mit entsprechendem Gehalt. Eine Abfindung würde sich schnell im sechsstelligen Bereich bewegen. Ein Insider spricht von „Schmerzensgeld“, das jetzt von der Stadt gezahlt werden muss. Zudem würde vermutlich die Bedingung gestellt, dass die Stadt ihre Anzeige wegen Betruges bzw. der Beihilfe gegen Göbels und seine Frau zurückzieht. In dieser Anzeige geht es am Ende um einen Schaden von wenigen tausend Euro.

Der zuständige Dezernent der Stadt hat sich auf unsere wiederholte Bitte, sich zu der Sache zu äußern, nicht gemeldet.


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