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Vom Ärger um eine Rostlaube, die scheinbar keinem gehört

Was macht man mit einem offenbar herrenlosen Auto? Wer muss, wer soll, wer darf sich darum kümmern, damit es verschwindet? Das ist schwieriger als gedacht. Jedenfalls ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Am Ende gibt es eine überraschende Lösung.
Von Hans Onkelbach (Text)
und Andreas Endermann (Foto)
Veröffentlicht am 14. November 2024
Herrenlose Autos
Die Natur holt sich alles zurück, auch die Fläche unter dem verlassenen Auto.

Bei mir um die Ecke parkt ein Kleinwagen, dem von unten langsam Gras und Unkraut ans Blech wachsen. Die Felgen rosten vor sich hin, die Kennzeichen sind abgeschraubt. Der Dreck von vielen Monaten klebt an der Karosse und den Fenstern, hineinsehen kann man kaum noch, allerdings sind die Türen nicht verriegelt. Das Auto sieht aus, als sei es reif für den Schrottplatz. Einer der vier Reifen ist komplett platt, die anderen sind es bald. Es wurde dort irgendwann abgestellt, sozusagen ausgesetzt. Ein bisschen wie die Trabis damals an der Prager Botschaft.

Weil dieser Wagen aber nun mal kein Schmuckstück ist, wollen die Anwohner ihn loswerden. Die Frage ist nur: Wie? Abschleppen und zum Schrottplatz bringen lassen? Wäre machbar, aber teuer. Außerdem ist die Rechtslage unklar: Dürfen wir das überhaupt? Oder begehen wir dann eine Unterschlagung, gar einen Diebstahl? Daher hat einer, der direkt daneben wohnt und sich besonders belästigt fühlt, die Polizei angerufen. Die erklärte sich für nicht zuständig. Immerhin fahre der Wagen nicht und sei daher Teil des ruhenden Verkehrs. Um diesen kümmert sich das Ordnungsamt. Gemeint sind die Damen und Herren, von denen wir beim Falschparken die Knöllchen kriegen.

Die Einschätzung ist natürlich zutreffend. Der Wagen ist sowas von ruhend, mehr ruhend geht nicht – sozusagen ein finales „Ruhe in Frieden“ des automobilen Lebens. Dass der Pkw nochmal unruhig wird und anspringt, kann ich mir nicht vorstellen.

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