Der Gentrifizierungs-Schreck: Neuer Ansatz soll Mieter schützen

Wenn sich die Interessensvertretung der Immobilienbesitzer vehement gegen etwas wehrt, bedeutet das in der Regel eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. In Düsseldorf lehnt der Verein „Haus und Grund“ den Plan ab, eine Soziale Erhaltungssatzung einzuführen. Das ist ein Instrument, das andere Großstädte schon anwenden. Ich hätte es ursprünglich als Gentrifizierungs-Bremse beschrieben. Nach verschiedenen Gesprächen würde ich es nun eher Gentrifizierungs-Schreck nennen.
Den Namen des Instruments gibt es noch in einer kürzeren und anschaulicheren Version: Milieuschutzsatzung. Darin ist besser zu erkennen, worum es geht. Um Viertel mit gewachsener sozialer Struktur, also einem Milieu nach sozialwissenschaftlicher Definition. Und um Schritte von Eigentümern, die die Miete deutlich nach oben treiben und das Milieu spürbar verändern.
Solche Luxussanierungen und die Verdrängung von Mieter:innen werden in einem Teil von Bilk künftig schwieriger. Wenn der Stadtrat am 26. Februar zustimmt, gilt die erste Soziale Erhaltungssatzung in Düsseldorf für einen Bereich südlich des Bilker Bahnhofs, rund um die großen Straßen, die dort zur Autobahn führen. Wie das Ganze dann funktioniert, erkläre ich mit den folgenden Fragen und Antworten:
Wann hilft die Soziale Erhaltungssatzung?
Am Anfang steht immer ein Antrag auf Baugenehmigung. Den muss das zuständige Amt prüfen, in dem genannten Gebiet besonders intensiv, wenn einer der folgenden drei Fälle vorliegt:
- Jemand möchte ein Gebäude oder einen Teil davon abreißen und später etwas Neues bauen.
- Jemand verändert das Gebäude, zum Beispiel, indem er ein weiteres Geschoss daraufsetzt, deshalb einen Aufzug baut und dafür mehr Miete von allen haben möchte.
- Jemand ändert die Nutzung von Wohnungen, zum Beispiel, indem er daraus Büros macht.
Wie hilft die Soziale Erhaltungssatzung?
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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