Schlechte Nachricht fürs Glasmacherviertel – zumindest vorerst
Die LEG hat am Mittwochabend eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Das ist ein sicheres Zeichen, dass etwas Besonderes passiert ist. Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, wesentliche Informationen öffentlich zu machen, damit die Anleger über wichtige Entscheidungen und Entwicklungen Bescheid wissen. Aus der Ad-hoc-Mitteilung der LEG erfuhren sie, dass sie nicht von ihrer Option Gebrauch macht, weitere 63 Prozent der Anteile des Unternehmens Brack Capital Properties (BCP) zu kaufen. Diese Option hatte die LEG erworben, als sie im vergangenen Herbst rund 35 Prozent von der BCP übernahm.
Die LEG hatte bis 30. September Zeit sich zu entscheiden, der Vorstand kam aber nun schon Anfang August zu dem Beschluss – und veröffentlichte so eine schlechte Nachricht für das Glasmacherviertel in Gerresheim.
Warum ist das eine schlechte Nachricht fürs Glasmacherviertel?
Das ist jetzt eine gemeine Stelle, den Text auszublenden, das wissen wir.
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